Gebühren im Standesamt

1Eheschließung
1.1Prüfung der Ehefähigkeit
a) bei der Anmeldung der Eheschließung40 €
b) ausländisches Recht zu beachten80 €
1.2Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten60 €
1.3Eheschließung von anderem Standesamt30 €
2Ehefähigkeitszeugnis
2.1Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
a) nur deutsches Recht zu beachten40 €
b) ausländisches Recht zu beachten80 €
2.2Beschaffung Ehefähigkeitszeugn. f. Ausländer20 €

Information & Kontakt

Standesamt
Frau Haag, Frau Haller, Frau Reichle

Marktstraße 23, Zimmer 2
Tel.: 102-219
E-Mail>


3Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen
3.1Aufnahme einer Niederschrift über Versicherung an Eides statt20 €
3.2Beurkundung im Ausland erfolgter Geburt (§ 36 PStG)100 €
3.3Beurkundung im Inland geschlossener Ehe zw. Ausländern60 €
3.4Beurkundung im Ausland begründeter Lebenspartnerschaft60 €
3.5Beurkundung im Ausland erfolgter Sterbefall (§ 36 PStG)40 €
3.6Beurkung/Beglaubigung Namensführung25 €
3.7Bescheinigung über Namensänderung10 €
4Personenstandsurkunden
4.1Beglaubigter Ausdruck aus Personenstandsregister12 €
4.2Ausstellung sonstiger Personenstandsurkunde12 €
4.3Beglaubigte Abschrift aus Famillienbuch (öff. Urkunde)8 €
4.4Eintragung in internationales Familienstammbuch12 €
5Sonstige Amtshandlungen
5.1Benutzung Persstandsreg. f. wissensch. Zwecke40 - 200 €
5.2Auskunft / Einsicht Personenstandsregister10 €
5.3Auskunft / Einsicht Sammelakte20 €
5.4Suchen eines Eintrags / Vorgangs20 - 60 €
5.5Eintragung Sperrvermerk (Antrag Betroffener)10 €
5.6Prüfung ausländischer Entscheidung40 €
5.7Erstellung Niederschrift üb. Berichtigungsantrag40 €
5.8

Unterbleiben einer Amtshandlung wegen Rücknahme des Antrags

10 - 100 €
5.9Ablehnung eines Antrags1/10 - voller Betrag der Gebühr, mind. 10 €