Härtefallhilfen Heizkosten für Privathaushalte

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.

Anträge können zwischen Montag, 8. Mai, bis Freitag, 20. Oktober 2023, über folgendes Online-Portal unkompliziert eingereicht werden.

Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

Hinweis: Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II. Nähere Informationen finden Sie hier.

(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Baden-Württemberg, Stand 17.05.2023)