Katastrophenschutz

Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes Baden-Württemberg ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt.

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