Nutzungsentgelte für Veranstaltungsräume

Torturmstube

Marbacher Einwohner:127,80 €
Auswärtige:191,70 €

Schlosskeller

ohne Bewirtschaftungmit Bewirtschaftung
kulturelle Veranstaltungen örtl. Vereine-
sonstige Veranstaltung örtl. Vereine-100,00 €
private Veranstaltungen150,00 €200,00 €
gewerbliche Veranstaltungen250,00 €300,00 €

- Auf das Mietentgelt wird ab einer Mietzeit von mehr als fünf Stunden jeweils ein Zuschlag von 10% je angefangene Stunde erhoben.

- Für auswärtige Benutzer wird ein Zuschlag von 50 % des gesamten Entgeltes erhoben

 

Hier können Sie sich die Miet- und Benutzungsordnung für den Schlosskeller herunterladen, in der alle Einzelheiten dargestellt sind:

Miet- und Benutzungsordnung Schlosskeller

Kelter Rielingshausen

Veranstaltungsraumohne Küchemit Küche
Vereine-- €
örtliche Weingärtnergenossenschaften-- €
private Veranstalter100,00 €200,00 €
gewerbliche Unternehmen200,00 €300,00 €

- Auf das Mietentgelt nach Abs. 1 a) wird ab einer Mietzeit von mehr als acht Stunden jeweils ein Zuschlag von 10 % je angefangene Stunde erhoben.

- Für auswärtige Benutzer des Versammlungsraumes wird ein Zuschlag von 50 v.H. des Entgeltes nach Abs. 1 a) und Abs. 2 erhoben.

- Für übergeordnete Verbände, in denen ortsansässige Vereine oder Organisationen Mitglieder sind, gilt die Gebühr für örtliche Veranstalter.

 

Miet- und Benutzungsordnung