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Bodenrichtwerte

Der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken und ermittelt alle 2 Jahre die Bodenrichtwerte auf Basis der Kaufpreissammlung. 
Anfragen zu den aktuellen Bodenrichtwerten nimmt der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung entgegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter www.gutachterausschuss-bottwartal.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 07148/31-504.

Die Abgrenzung der Gebiete ergibt sich aus den beiliegenden Lageplänen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den Wert bestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.

Der Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung beschließt Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2025 sowie Änderungen für die Stichtage 01.01.2022 und 01.01.2023
Die Bodenrichtwerte für das Bottwartal und Umgebung für die Kommunen Affalterbach, Benningen am Neckar, Erdmannhausen, Großbottwar, Marbach am Neckar, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim und Steinheim an der Murr wurden am 06.05.2025 neu festgesetzt und beschlossen.
Bei den Auswertungen der Kaufverträge der Jahre 2023 und 2024 ergaben sich keine statistisch relevanten Abweichungen zu den Bodenrichtwerten zum letzten Stichtag 01.01.2023, so dass die Bodenrichtwerte i. d. R. unverändert fortgeschrieben wurden. Weiterhin wurden Zonengrenzen sowie Bodenrichtwerte in Einzelfällen rückwirkend neu beschlossen.

Für 2018 stehen keine Bodenrichtwerte zur Verfügung.

Der Gutachterausschuss der Stadt Marbach am Neckar hat in seiner Sitzung am 22. März 2017 die Bodenrichtwerte für das Jahr 2016 gemäß § 196 Baugesetzbuch und nach § 12 Abs. 3 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung) zum Stichtag 31.12.2016 festgesetzt.

Die Bodenrichtwerte für Marbach und Rielingshausen (Stand 01.01.2022) können auf der Seite des Gemeinsamen Gutachterausschusses abgerufen werden:

https://www.gutachterausschuss-bottwartal.de/bodenrichtwerte/bodenrichtwerte-stadt-marbach-a-n/


Neubewertung Grundsteuer