Bodenrichtwerte

Inzwischen hat der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung seine Arbeit aufgenommen. Er erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken und ermittelt alle 2 Jahre die Bodenrichtwerte auf Basis der Kaufpreissammlung. Für 2018 stehen keine Werte zur Verfügung. Anfragen zu den aktuellen Bodenrichtwerten nimmt der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung entgegen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter www.gutachterausschuss-bottwartal.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 07148/31-504.

Der Gutachterausschuss der Stadt Marbach am Neckar hat in seiner Sitzung am 22. März 2017 die Bodenrichtwerte für das Jahr 2016 gemäß § 196 Baugesetzbuch und nach § 12 Abs. 3 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung) zum Stichtag 31.12.2016 festgesetzt.

Die Abgrenzung der Gebiete ergibt sich aus den beiliegenden Lageplänen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den Wert bestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.

Die Bodenrichtwerte für Marbach und Rielingshausen (Stand 01.01.2022) können auf der Seite des Gemeinsamen Gutachterausschusses abgerufen werden:

https://www.gutachterausschuss-bottwartal.de/bodenrichtwerte/bodenrichtwerte-stadt-marbach-a-n/


Neubewertung Grundsteuer