
Formulare
Antrag auf Befreiung/Abweichung/Ausnahme (pdf, 36 KB) >
Angaben zu gewerblichen Anlagen (pdf, 0,452 MB) >
Technische Angaben über Feuerungsanlagen (pdf, 1,144 MB) >
Antrag auf Baugenehmigung (pdf, 0,445 MB) >
Antrag auf vereinfachtes Verfahren (pdf, 1,382 MB) >
Baubeschreibung (pdf, 0,498 MB) >
Benennung eines Bauleiters (pdf, 12 KB) >
Standsicherheitsnachweis (pdf, 0,126 MB) >
Zustimmungserklärung Angrenzer (pdf, 6 KB) >
Kenntnisgabeverfahren (KGV) Antrag (pdf, 1,349 MB) >
KGV Antrag Abbruch (pdf, 0,425 MB) >
e-Bürgerdienste
Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)
Hier eine Übersicht der digitalen Dienstleistungen des Stadtbauamts:
- (Teil-) Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren (auch Abbruch) anzeigen
- Bauvorbescheid beantragen
- Baugenehmigung einer Werbeanlage beantragen
- Befreiung/Abweichung/Ausnahme beantragen
- Unterlagen für das Bauvorhaben nachreichen
- Verlängerung eines Bescheides beantragen
- Baubeginnsanzeige mitteilen
- Abgeschlossenheitsbescheiniung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Ab dem 01.01.2025 dürfen Bauanträge nur noch digital angenommen werden. Daher bitten wir darum, Ihre Baugenehmigung möglichst über unser Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zu beantragen. Hier geht es zu dem entsprechenden Link. >
weiter E-Leistungen des Baurechtsamtes
Einsicht in das Baulastenverzeichnis >
Einsicht in den Bebauungsplan >
Auskunft Erschließungs- und Abwasserbeiträge >
Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen >
Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen >
Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen >
Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen >
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen >
Voraussetzungen
zur Nutzung der e-Bürgerdienste
Service-BW
Zur Nutzung unserer digitalen Dienstleistungen benötigen Sie ein Benutzerkonto auf Service-BW, der E-Government-Plattform des Landes Baden-Württemberg. Ihr Benutzerkonto können Sie sich hier > einrichten.
eID-Funktion Personalausweis
Um sich digital ausweisen zu können, benötigen Sie die eID-Funktion Ihres Personalausweises. Die eID-Funktion ist bei neueren Personalausweisen in der Regel bereits aktiviert. Sollte dies bei Ihnen noch nicht der Fall sein, können Sie Ihren Ausweis hier> online freischalten lassen.
AusweisApp2
Um sich mit Ihrem Personalausweis online ausweisen zu können, benötigen Sie die AusweisApp2 die Sie sich im AppStore Ihres Smartphones herunterladen > können.