Kindertagesstätten

Der Elternbeitrag für den Kindergartenbesuch (monatlich):


Beitrag je Kind

RegelöffnungszeitenVerlängerte ÖffnungszeitenGanztagesbetreuung
6 Std.7 Std. 8 Std.*     10 Std.*
Zahl der Kinder in der Familie

 

1181,- €181,- €211,- €269,- €      335,- €
2140,- €140,- €163,- €181,- €      226,-€
395,- €95,- €111,- €122,- €      151,-€
4 und mehrfreifreifreifrei            frei         

* zzgl. Essensgeld (momentan 70 €)

Der Elternbeitrag bei der Kleinkindbetreuung (1 - 3 Jahre) (monatlich):

Zahl der Kinder in der Familie
Betrag je Kind (für 11 Monate)
bis Vollendung 18. LebensjahrVerlängerte ÖffnungszeitenGanztagesbetreuung
6,5 Std. 8 Std.  /  9 Std.  /  10 Std.
1482,- €593,- € / 668,- € / 742,- €
2359,- €441,- € / 497,- € / 552,- €
3243,- €299,- € / 336,- € / 373,- €
4 und mehr96,- €119,- € / 134,- € / 148,- €

zzgl. Essensgeld (momentan 60 €)

Unterstützung

Eltern mit geringem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, über einen Antrag auf Wirtschaftliche Jugendhilfe den monatlichen Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen zu bekommen.

Nähere Infos erhalten Sie beim Landratsamt Ludwigsburg (Geschäftsteil 407, Wirtschaftliche Jugendhilfe) unter  Tel.: 07141 / 144-45227 oder im Internet.

 

 


INFO

Alleinerziehende

Alleinerziehende, die keine staatliche Unterstützung über die Wirtschaftliche Jugendhilfe, den Kultur- und Freizeitpass der Stadt Marbach oder ähnliche Hilfen erhalten, werden auf Antrag so eingestuft, als hätten sie ein Kind mehr in der Familie.

Bsp.: Eine Alleinerziehende Person mit einem Kind bezahlt nur den geringeren Elternbeitrag für zwei Kinder in der Familie. Alleinerziehend ist, wer mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt.


Info

Der Elternbeitrag basiert auf 11 Monatsbeiträge, der Monat August bleibt beitragsfrei.

Bei der Ganztagesbetreuung zzgl. 70,- € Essensgeld, bei Anmeldung für das Mittagessen im Kinderhaus Lauerbäumle, im Kindergarten Pusteblume und im Südstern-Kindergarten zzgl. 70,- €.
Eine Änderung der Beiträge und des Essensgeldes bleibt vorbehalten.
Bei der Bemessung des Beitrags werden alle Kinder im Haushalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt (auf Antrag auch alle kindergeldberechtigten Kinder).“

Bei der Bemessung des Beitrags werden alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt (auf Antrag auch alle kindergeldberechtigten Kinder).

Bei Eltern (Sorgeberichtigten) die Inhaber eines Kultur- und Freizeitpasses der Stadt Marbach am Neckar sind, ermäßigt sich der jeweilige Elternbeitrag bei Vorlage des Passes um die Hälfte. 


Der Elternbeitrag basiert auf 11 Monatsbeiträge, der Monat August bleibt beitragsfrei.

Hinzu kommen momentan 60 € Essensgeld.
Eine Änderung der Beiträge bzw. des Essensgeldes bleibt vorbehalten.

Bei der Bemessung des Beitrags werden alle Kinder im Haushalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt (auf Antrag auch alle kindergeldberechtigten Kinder).

Bei Eltern (Sorgeberichtigten), die Inhaber eines Kultur- und Freizeitpasses der Stadt Marbach am Neckar sind, ermäßigt sich der jeweilige Elternbeitrag bei Vorlage des Passes um die Hälfte.