Wasserzins
Die Verbrauchsgebühr beträgt ab 01.01.2024 2,72 € (brutto inkl. 7 % MwSt. 2,91 €) je m³ Frischwasser, vorher 2,60 € (brutto inkl. 7 % MwSt. 2,78 €) je m³ Frischwasser.
Die monatliche Zählergebühr beträgt bei:
Vergnügungssteuer
Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Monat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes:
in Spielhallen | sonstige Aufstellungsorte | |
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mit Gewinnmöglichkeit | 24 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch 200 € | 24 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch 100 € |
Musikautomaten/Tischfußball | 36 € | 12 € |
Billard | 60 € | 20 € |
andere Geräte (Flipper usw.) | 165 € | 55 € |
Grundlage:
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 8.2.2007, in Kraft getreten am 1.1.2006. Die Vergnügungssteuersatzung vom 8.2.2007 wurde zuletzt geändert mit der "Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer" vom 18.12.2014; die geänderte Satzung tritt am 1.1.2015 in Kraft.
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt:
- für den 1. Hund: 120 Euro
- für den 2. Hund und jeden weiteren Hund (doppelter Satz): 240 Euro
- als Zwingersteuer bei der Zucht von Hunden: (3-facher Steuersatz eines 1. Hundes) 360 Euro
- für einen Kampfhund 840 Euro
- für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1680 Euro
Abwassergebühren
Seit 01.01.2010 werden die Abwassergebühren gesplittet für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben.
Die Gebührensätze betragen:
- Schmutzwassergebühr
je m³ Abwasser
seit 01.01.2024: 2,41 € (vorher 2,06 €)
- Niederschlagswassergebühr
je m² angeschlossene und versiegelte Fläche
seit 01.01.2024: 0,67 € (vorher 0,60 €)
- Zählergebühr
je Monat
seit 01.01.2010: 1,20 €
Informationen zur Niederschlagswassergebühr können Sie hier herunterladen:
Steuer-Hebesätze
Die Hebesätze betragen für die
Grundsteuer A (Landwirtschaft) 350 %
Grundsteuer B (Grundstücke) 450 %
Gewerbesteuer 380 %
der Steuermessbeträge.