Bekanntmachungsorgane

Seit 1. Januar 2024 ist die städtische Hompeage www.schillerstadt-marbach.de, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, das offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadt Marbach am Neckar.

Zusätzlich können die amtlichen Bekanntmachungen im Rathaus, Hauptamt, Marktstraße 23, 71672 Marbach am Neckar, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.


Die Satzungen sind in ihrem vollen Wortlaut bekannt zu geben. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung auf der Homepage.

Abweichend davon erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt im Falle von sondergesetzlichen Bestimmungen, wie aktuell zum Beispiel von Bauleitplänen, zusätzlich in der Marbacher Zeitung.

Als Tag der Bekanntmachung gilt in diesen Fällen der Erscheinungstag in der Zeitung.

Unter den folgenden LINKS finden Sie sämtliche öffentliche Bekanntmachungen seit dem 1. Januar 2024 sowie das gesammelte Ortsrecht:

>> zu den Bekanntmachungen der Sitzungstermine im Ratsinformationssystem >

>> zu den öffentlichen Bekanntmachungen >

>> zur Sammlung des gesamten Ortsrechts >

 

 

Mitteilungsblatt Rielingshausen

Für den Stadtteil Rielingshausen gibt die Stadt Marbach am Neckar ein Mitteilungsblatt heraus. Dieses ist nicht Teil der Meinungspresse und hat auch nicht die Funktion eines amtlichen Bekanntmachungsorgans.

Verwaltungsstelle Rielingshausen
Rathausplatz 2
71672 Marbach am Neckar
Tel.: 0 71 44 / 31 34
Fax: 0 71 44 / 3 47 98
E-Mail >


Ansprechpartner

Bei Fragen zu Bekanntmachungen bzw. zum Ortsrecht wenden Sie sich an

Stadtverwaltung Marbach am Neckar
Hauptamt
Marktstraße 23
71672 Marbach am Neckar
Tel.: 07144/ 102-246
Fax: 07144/ 102-202
E-Mail >


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