Seitenbereiche

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung für Marbach am Neckar

Der kommunale Wärmeplan ist die Planungsgrundlage für die künftige klimaneutrale Wärmeversorgung auf der gesamten Gemarkung Marbachs bis zum Jahr 2040.

Die Deckung des Wärmebedarfs verursacht momentan rund die Hälfte der energiebasierten Treibhausgase. Um die Wärmewende meistern zu können, hat die Stadt Marbach die Erstellung eines sogenannten kommunalen Wärmeplans beschlossen und hierfür Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Kommunen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 müssen gemäß dem aktuell gültigen WärmePlanungsGesetz (WPG) des Bundes bis spätestens Ende Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, Kommunen mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 haben bis Ende Juni 2028 Zeit. Die Stadt Marbach hat die Relevanz einer strategischen Planung für die klimaneutrale Wärmeversorgung erkannt und sich bereit erklärt, schon vorzeitig eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen.

Im Anschluss an die Förderzusage im September 2024 erfolgte die Ausschreibung und Vergabe an ein auf Wärmeplanungen spezialisiertes Ingenieursbüro. Ein Vergabebeschluss ist für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 24.10.2024 vorgesehen.

Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung soll Ende 2024 begonnen werden, der Endbericht ist für Ende 2025 geplant.

 

 

Erklärvideo

Hier finden Sie ein kurzes Erklärvideo zur Kommunalen Wärmeplanung für Marbach am Neckar

Video

 

 

Ziele und Prozess der Wärmeplanung

Kommunaler Wärmeplan: Routenplan der kommunalen Wärmewende


Die Kommunale Wärmeplanung hat zum Ziel, den aktuellen Stand der Wärmeversorgung einer Kommune vollständig zu erfassen, Potenziale für eine klimaneutrale Energieversorgung zu erheben, Szenarien für eine klimaneutrale Versorgung zu entwickeln und dafür notwendige Maßnahmen und Zeitpläne festzulegen. Ingesamt geht es darum, Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Kommune zu entwickeln und umzusetzen.
Der Prozess der Kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen.
Ein Kommunaler Wärmeplan wirkt dabei als Routenplaner. Denn seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge dienen dem Gemeinderat und den Ausführenden als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung. Während des gesamten Prozesses gilt es, die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, etwa die der Bauleit- oder Regionalplanung, zu berücksichtigen und die Bürgerschaft zu informieren und zu beteiligen.
Der Wärmeplan ist ein informeller, strategischer Plan ohne direkte rechtliche Außenwirkung. Die Darstellung der Versorgungsart im Wärmeplan, z.B. Wärmenetz, bewirkt keine Pflicht, die ausgewiesene Versorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben.


Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

Wie aber funktioniert die Kommunale Wärmeplanung genau? Der Prozess lässt sich in vier Schritte unterteilen.


1. Bestand und Einsparpotenziale des Energiebedarfs

Zunächst werden die Daten zu aktuellem Wärmebedarf und -verbrauch sowie die daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen erhoben und zusammengestellt. Hierfür werden auch Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude ermittelt.

2. Potenzialanalyse erneuerbare Energien, Abwärme und KWK
Im nächsten Schritt werden Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften ermittelt sowie alle lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien, KWK- und Abwärmepotenziale ermittelt.


3. Entwicklung eines Szenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung
Dazu wird die Ausnutzung der in Phase 2 ermittelten Potenziale für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für die Jahre 2030 und 2040 dargestellt. Außerdem erfolgt eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für zentrale Versorgung (z.B. durch Wärmenetze) und Einzelversorgung (bspw. dezentrale Wärmepumpen) erfolgen.


4. Lokale Wärmewendestrategie

In dieser Phase wird ein Transformationspfad zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans entworfen, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan. Darüber hinaus werden möglichr konkreter Maßnahmen für die nächsten 5 Jahre beschrieben, die für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur notwendig sind. Zum Abschluss des kommunalen Wärmeplanes müssen mindestens 5 Maßnahmen dargestellt und detailliert beschrieben werden, mit deren Umsetzung in den 5 Jahren nach Fertigstellung des Wärmeplans begonnen wird.

Phasenmodell (KEA BW):