Lärmaktionsplan

Beschluss des Lärmaktionsplanes der Stadt Marbach am Neckar

Die Stadt Marbach am Neckar hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktions-plan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. Dezember 2022 die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 1. Februar 2023 bis 2. März 2023 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, flossen in die Abwägung mit ein.

In seiner Sitzung vom 12. Oktober 2023 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst.


Lärmaktionsplan der Stadt Marbach am Neckar Fassung 2023

Der Lärmaktionsplan kann auf unserer Homepage unter:

https://www.schillerstadt-marbach.de/laermaktionsplan

bzw. während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Marbach am Neckar, Bürger- und Ordnungsamt, Marktstraße 34, 1. Stock, Zimmer 110, 71672 Marbach am Neckar eingesehen werden.

Lärmaktionsplan Baden Württemberg 2024

Mit einem eigenen Lärmaktionsplan schützt Baden-Württemberg die Bürger und Bürgerinnen besser vor Lärm. Der Plan zeigt, welche Erfolge beim Lärmschutz bereits erreicht wurden und mit welchen überörtlichen Maßnahmen das Land den Straßen- und Schienenlärm weiter senken möchte. Der "Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024" ist noch nicht fertig. Auch Bürger und Bürgerinnen sind eingeladen, sich zu beteiligen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link>