Inhalt:
- Informationen über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute.
- Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Geschäftsleben wichtig sind, beispielsweise die Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.
Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.
Zuständigkeit
das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Ablauf
- Benötigen Sie keinen Ausdruck beziehungsweise keine Datei, sondern nur die Information an sich, können Sie die Daten online abrufen: Registrieren Sie sich kostenlos beim Registerportal und rufen Sie anschließend die Daten ab.
- Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
- Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
- Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
Der Auszug kann Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr auch elektronisch übermittelt werden. Eine Übermittlung als einfache E-Mail ist allerdings nicht möglich. Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Registergericht.
Freigabevermerk
Stand: 06.05.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg