Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Namen nach der Scheidung geändert.
Zuständigkeit
In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Personalausweisbehörde ist
für deutsche Staatsangehörige in Deutschland:
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):
- Für Personalausweisangelegenheiten im Ausland sind in der Regel die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
- Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Personalausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
Ablauf
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Diese Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhalten.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Für Auslandsdeutsche ist die Ausgabe von Personalausweisen durch Botschaften und Konsulate ebenfalls möglich.
Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer ("Transport-PIN"), einer Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können.
Unterlagen
- alter, noch gültiger Personalausweis
- Bescheinigung über die Namensänderung oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit aktuellem Namen oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit aktuellem Namen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Freigabevermerk
Stand: 29.07.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg