Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich als Beratungsstelle anerkennen lassen.
Die Anerkennung benötigen Sie, wenn Sie
- Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und
- Prämiengutscheine ausstellen.
Für Ihre Beratungstätigkeit können Sie einen Zuschuss erhalten.
Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie können allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung erhalten.
Zuständigkeit
Programmstelle Bildungsprämie im Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Ablauf
Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle online beantragen. Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.
Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Freigabevermerk
Stand: 15.12.2021
Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg