Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können Sie den Sozialtarif der Deutschen Telekom erhalten.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen analogen oder ISDN-Anschluß haben.
Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige Vergünstigung der Deutschen Telekom.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom.
- Sie nutzen diesen Anschluss nicht überwiegend gewerblich.
- Sie sind durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit beziehungsweise erhalten eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder
- Sie erhalten Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder
- Sie sind
- blind,
- gehörlos oder
- sprachbehindert und
- der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 90%.
Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in einem Haushalt leben.
Zuständigkeit
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
Ablauf
Sie müssen den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom beantragen. Nutzen Sie dafür das im Internet zum Downoad bereitgestellte Formular und senden Sie es ausgefüllt an die zuständige Stelle.
Sonstiges
Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2018 freigegeben.