Immer wieder werden Wasserzähler und -leitungen durch Frosteinwirkung beschädigt. Die entstandenen Kosten für die Instandsetzung eingefrorener Zähler sowie Leitungen, müssen nach den satzungsrechtlichen Regelungen vom Hauseigentümer getragen werden. Es wird deshalb gebeten, nachfolgende Hinweise zu beachten, um Frostschäden an Wasserzählern und -leitungen zu vermeiden.
1. Als grundsätzliche Vorsichtsmaßnahme sollten Sie die Räume und Wände nie vollständig auskühlen lassen – damit beugen Sie eingefrorenen Wasserleitungen am besten vor.
2. Räume, in denen der Wasserzähler angebracht ist und in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, sollten abgedichtet werden. Fenster und Türen geschlossen gehalten bleiben. Besonders frostgefährdete Leitungen sollten zusätzlich geschützt werden. Hierzu eignen sich Isoliermaterialen wie z.B.: Holzwolle oder Neoprenschaumstoff.
3. Leitungen, die nicht benutzt werden, sollten grundsätzlich abgesperrt und komplett entleert sein.
4. Die Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler sollte regelmäßig überprüft werden, ob sie funktionsfähig und dicht ist.
5. Zudem wird darauf hingewiesen, dass notwendige Reparaturarbeiten am Wasserzähler nur vom Wassermeister der Stadt Marbach am Neckar ausgeführt werden dürfen. Bei eingefrorenen Innenleitungen ist das hinzuziehen eines Installationsfachbetriebes erforderlich.
Rechtzeitig für den Frostschutz an Wasserleitungen und Wasserzählern sorgen
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