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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Keltergrund"

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Keltergrund“
- Aufstellungsbeschluss
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Gemeinderat der Stadt Marbach am Neckar hat am 10. Oktober 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes Marbach am Neckar vom 26. August 2019 abgegrenzte Plangebiet einen Bebauungsplan aufzustellen und ein Verfahren zur Festsetzung örtlicher Bauvorschriften einzuleiten.
Das ca. 3,0 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 2882, 2883, 2884, 2885, 2899, 2899/3, 2899/4, 2899/8, 2899/9 und 2899/10 sowie Teilflächen der Flurstücke 2589 (Kelterstraße, Straße zum Lehrhof), 2577 (Feldweg zur Triebstraße) und 2895 (Feldweg zur Richard-Wagner-Straße). Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Neubaugebietes auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei sowie angrenzender Ackerflächen am nordwestlichen Ortsrand von Rielingshausen zur Schaffung von dringend benötigten zusätzlichen Wohnbauflächen. Geplant ist die Ausweisung von Bauflächen für ca. 59 bis 62 Wohngebäude mit ca. 77 bis 90 Wohneinheiten. Geplant ist die Ausweisung von Bauflächen für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie für zwei Geschosswohnungsbauten.
Die Verkehrserschließung des geplanten neuen Baugebietes soll über die bestehende Kelterstraße sowie einen neu herzustellenden Fahrbahnring im Inneren des geplanten Neubaugebietes erfolgen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes.

Der Gemeinderat der Stadt Marbach am Neckar hat am 10. Oktober 2019 in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Keltergrund“ sowie dem Vorentwurf der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textteil und Begründung sowie der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften können hier >> oder in der Zeitspanne vom

Montag, 21. Oktober 2019 bis Freitag, 8. November 2019 (je einschließlich)

während der üblichen Dienststunden beim Stadtbauamt Marbach am Neckar, Planungsabteilung, Marktstraße 32, 3. Obergeschoss, Zimmer 9, eingesehen werden, wo auch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erläutert werden.

Diese Bekanntmachung bedeutet noch nicht, dass der Bebauungsplanentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausliegt. Diese Auslegung wird noch zu gegebener Zeit besonders bekannt gegeben.

Marbach am Neckar, den 16. Oktober 2019


Jan Trost
Bürgermeister


Anlage:
Lageplan im Originalmaßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (pdf, 458 KB)