Torturmstube
| Marbacher Einwohner: | 127,80 € |
|---|---|
| Auswärtige: | 191,70 € |
Schlosskeller
| ohne Bewirtschaftung | mit Bewirtschaftung | |
|---|---|---|
| kulturelle Veranstaltungen örtl. Vereine | - | |
| sonstige Veranstaltung örtl. Vereine | - | 100,00 € |
| private Veranstaltungen | 150,00 € | 200,00 € |
| gewerbliche Veranstaltungen | 250,00 € | 300,00 € |
- Auf das Mietentgelt wird ab einer Mietzeit von mehr als fünf Stunden jeweils ein Zuschlag von 10% je angefangene Stunde erhoben.
- Für auswärtige Benutzer wird ein Zuschlag von 50 % des gesamten Entgeltes erhoben
Hier können Sie sich die Miet- und Benutzungsordnung für den Schlosskeller herunterladen, in der alle Einzelheiten dargestellt sind:
Miet- und Benutzungsordnung Schlosskeller
Kelter Rielingshausen
| Veranstaltungsraum | ohne Küche | mit Küche |
|---|---|---|
| Vereine | - | - € |
| örtliche Weingärtnergenossenschaften | - | - € |
| private Veranstalter | 100,00 € | 200,00 € |
| gewerbliche Unternehmen | 200,00 € | 300,00 € |
- Auf das Mietentgelt nach Abs. 1 a) wird ab einer Mietzeit von mehr als acht Stunden jeweils ein Zuschlag von 10 % je angefangene Stunde erhoben.
- Für auswärtige Benutzer des Versammlungsraumes wird ein Zuschlag von 50 v.H. des Entgeltes nach Abs. 1 a) und Abs. 2 erhoben.
- Für übergeordnete Verbände, in denen ortsansässige Vereine oder Organisationen Mitglieder sind, gilt die Gebühr für örtliche Veranstalter.