Beteiligungsverfahren Lärmaktionsplan der Stadt Marbach am Neckar
Der Gemeinderat der Stadt Marbach a. N. hat am 12.02.2026 dem Beschluss der Aufstellung des „Lärmaktionsplans – 4. Runde“ gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wird in der Zeit vom 23.03.2026 – 24.04.2026 durchgeführt.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom
23.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026
bei der Stadtverwaltung Marbach am Neckar, Bürger- und Ordnungsamt, Marktstraße 34, 1. Stock, Zimmer 110, 71672 Marbach am Neckar öffentlich ausgelegt.
Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und bei der Stadtverwaltung über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Ansprechpartner für Rückfragen ist Andreas Seiberling, Telefon: 07144-102-220; Email: andreas.seiberling@schillerstadt-marbach.de.
Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift – im Rathaus abgegeben oder per E-Mail unter karlsruhe@modusconsult.net eingereicht werden.
Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Zwischenbericht Lärmaktionsplan Marbach
Sammelmappe Lärmaktionsplan Marbach
Beschluss des Lärmaktionsplanes der Stadt Marbach am Neckar
Die Stadt Marbach am Neckar hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktions-plan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. Dezember 2022 die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 1. Februar 2023 bis 2. März 2023 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, flossen in die Abwägung mit ein.
In seiner Sitzung vom 12. Oktober 2023 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst.
Lärmaktionsplan der Stadt Marbach am Neckar Fassung 2023
Der Lärmaktionsplan kann auf unserer Homepage unter:
https://www.schillerstadt-marbach.de/laermaktionsplan
bzw. während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Marbach am Neckar, Bürger- und Ordnungsamt, Marktstraße 34, 1. Stock, Zimmer 110, 71672 Marbach am Neckar eingesehen werden.
Lärmaktionsplan Baden Württemberg 2024
Mit einem eigenen Lärmaktionsplan schützt Baden-Württemberg die Bürger und Bürgerinnen besser vor Lärm. Der Plan zeigt, welche Erfolge beim Lärmschutz bereits erreicht wurden und mit welchen überörtlichen Maßnahmen das Land den Straßen- und Schienenlärm weiter senken möchte. Der "Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024" ist noch nicht fertig. Auch Bürger und Bürgerinnen sind eingeladen, sich zu beteiligen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link>